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REACH-Verordnung 1907/2006

Sehr geehrte(r) Geschäftspartner(in),

seit dem 1.Juni 2007 ist die REACH-Verordnung (EG 1907/2006) in Kraft getreten.

Diese europäische Verordnung zwingt alle Hersteller, Importeure, Verwender und Vertreiber von chemischen Stoffen eine Registrierung dieser Stoffe durchführen zu lassen, wenn sie in Jahresmengen >1 Tonne produziert werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen der Vorregistrierung.

Nicht vorregistrierte chemische Stoffe, die aber der Registrierungspflicht unterliegen, dürfen nach der REACH-Verordnung in der EU ab 2009 nicht mehr in den Handel gebracht werden.

Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass die chemischen Stoffe, die wir von Ihnen beziehen, entsprechend der REACH-Verordung behandelt werden. Falls auf Grund der REACH-Verordnung einige Stoffe nicht mehr geliefert werden können, bitte ich um umgehende Mitteilung.

Die Firma Rudolf Uhlen GmbH stellt ihrerseits qualitativ hochwertige Arbeitsschutzartikel für den Gesichts- und Augenschutz her, jedoch aus Materialien, die nicht der Meldpflicht unterliegen:
  • Scheiben aus den Polymeren Polycarbonat und Cellulose Acetat
  • Kopfhalterungen aus Polypropylen
  • Halterungen aus Aluminium und diversen Normteilen
  • Lacke, Verdünnungen und Kleber werden in geringen Mengen <200 Kg/a verbraucht.
Ich hoffe, dass wir mit diesem Hinweis über die bei uns verwendeten Materialien Ihnen gegenüber unsere Informations- und Auskunftspflicht erfüllt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Uhlen GmbH


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